BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

für die Leistungs- und Antragsprüfung


A bis Z

 

Ausgangslage
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in rechtlicher Hinsicht oft als schwierig und kompliziert anzusehen  und zwar vor allem aus folgenden Gründen:

  • Definition von Berufsunfähigkeit: Die genaue Definition von Berufsunfähigkeit kann in den Versicherungsverträgen unterschiedlich sein. Es kann schwierig sein, eine einheitliche Definition zu finden, die für alle Versicherer gilt. Die Auslegung und Anwendung der Definition kann zu Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
  • Nachweis der Berufsunfähigkeit: Der Nachweis der Berufsunfähigkeit erfordert oft eine detaillierte medizinische Dokumentation und eine Bewertung der beruflichen Fähigkeiten. Es kann schwierig sein, objektive Kriterien zu bestimmen, um festzustellen, ob eine Person tatsächlich berufsunfähig ist und die Versicherungsleistungen rechtmäßig beanspruchen kann.
  • Obliegenheiten und Anzeigepflicht: Die Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet bestimmte Pflichten und Verhaltensweisen, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, wie die Anzeigepflicht von relevanten Informationen vor Vertragsabschluss. Die Auslegung und Erfüllung dieser Obliegenheiten können rechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere im Falle von Vertragsverletzungen.
  • Nachprüfungsverfahren: Die Überprüfung der fortlaufenden Berufsunfähigkeit im Rahmen von Nachprüfungsverfahren kann zu rechtlichen Konflikten führen. Die Bewertung der beruflichen Fähigkeiten und die Feststellung der Fortdauer der Berufsunfähigkeit können unterschiedliche Interpretationen und Meinungsverschiedenheiten hervorrufen.
  • Versicherungsbedingungen und Klauseln: Die genauen Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse und Klauseln können von Versicherer zu Versicherer variieren. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um die Reichweite des Versicherungsschutzes und die Pflichten des Versicherungsnehmers zu verstehen.


Beweislast
Mit Beweislast ist gemeint: wer muss was beweisen? Dies gilt insbesondere vor Gericht, wo die Beweislast den Ausgang des Prozesses entscheiden kann. In der Erstprüfung muss die Berufsunfähigkeit mit allen Voraussetzungen vom Versicherungsnehmer bewiesen werden. In der Nachprüfung muss grundsätzlich der Versicherer Beweisen, dass aufgrund einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse keine Berufsunfähigkeit mehr besteht. Geht es um vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen, muss der Versicherer die Täuschung beweisen, während sich der Versicherungsnehmer von allen Verschuldensgraden außer Arglist entlasten muss (also beweisen muss, dass er nicht mit diesem Verschuldensgrad gehandelt hat). Die Arglist muss der Versicherer nachweisen.


Gesetzliche Vorschriften

Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland gelten verschiedene gesetzliche Vorschriften. Hier sind die wichtigsten:

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das VVG enthält grundlegende Bestimmungen für Versicherungsverträge, einschließlich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es regelt die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherungsnehmers als auch des Versicherungsunternehmens.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das BGB enthält allgemeine Regelungen des Zivilrechts, die auch für Versicherungsverträge, einschließlich der Berufsunfähigkeitsversicherung, gelten. Dies umfasst beispielsweise Bestimmungen über Vertragsabschluss, Vertragsinhalte und Schadensersatzansprüche.
  • Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): Das VAG regelt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und stellt sicher, dass diese solide und zuverlässig agieren. Es enthält Bestimmungen zum Schutz der Versicherungsnehmer und legt Anforderungen an das Geschäftsverhalten der Versicherungsunternehmen fest.
  • Datenschutz-Grund-Verordnung (DS-GVO): Da es immer auch um Gesundheitsdaten und andere (höchst-) persönliche Daten geht, spielt der Datenschutz eine erhebliche Rolle.
  • Anti-Diskriminierungsgesetze: Es gibt auch gesetzliche Bestimmungen, die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Behinderung oder anderer geschützter Merkmale verbieten. Diese Gesetze können sich auch auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen im Detail komplex sein können und sich im Laufe der Zeit ändern können. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen Versicherungsexperten zu konsultieren, um genaue Informationen zu den aktuellen Vorschriften zu erhalten.


Grad der BU
Der Grad der Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf das Ausmaß oder die Schwere der Beeinträchtigung, die eine versicherte Person in Bezug auf ihre beruflichen Tätigkeiten aufgrund von Krankheit oder Unfall erlitten hat. Es ist ein entscheidender Faktor bei der Bestimmung, ob eine Versicherungsleistung erbracht wird.
Der genaue Grad der Berufsunfähigkeit kann je nach Versicherungsvertrag und den darin festgelegten Bedingungen variieren. In der Regel wird er durch medizinische Gutachten und Unterlagen ermittelt, die den Gesundheitszustand, die funktionellen Einschränkungen und die Arbeitsfähigkeit des Versicherten belegen.

Die Graduierung der Berufsunfähigkeit kann unterschiedliche Stufen umfassen, wie beispielsweise teilweise Berufsunfähigkeit (Teilzeit arbeitsfähig), vollständige Berufsunfähigkeit (nicht mehr in der Lage, den bisherigen Beruf auszuüben) oder ggf. auch die Frage der dauerhaften Berufsunfähigkeit.

Es ist wichtig, die genauen Definitionen und Kriterien für den Grad der Berufsunfähigkeit im jeweiligen Versicherungsvertrag zu prüfen, um den Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen und zu wissen, welche Voraussetzungen für eine Leistungserbringung erfüllt sein müssen.


Leistungsprüfung

Die Leistungsprüfung in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf den Prozess, bei dem das Versicherungsunternehmen den Anspruch auf Leistungen des Versicherten prüft, der aufgrund von Berufsunfähigkeit eingereicht wurde. Diese Prüfung erfolgt, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gemäß den vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. In Abgrenzung zum Nachprüfungsverfahren wird dies auch als Erstprüfung bezeichnet.

Während der Leistungsprüfung kann das Versicherungsunternehmen den Versicherten um medizinische Unterlagen, ärztliche Gutachten oder andere Nachweise bitten, die den Grad der Berufsunfähigkeit und die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit belegen. Der Versicherer überprüft diese Informationen sorgfältig, um zu entscheiden, ob die versicherte Person den Verlust ihrer beruflichen Fähigkeiten nachweist und somit anspruchsberechtigt ist.

Die Leistungsprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass die Ansprüche der Versicherten gerechtfertigt sind und den vertraglichen Bestimmungen entsprechen. Es ist wichtig, dass Versicherte während des Prüfungsprozesses alle erforderlichen Informationen und Nachweise bereitstellen, um den Ablauf zu unterstützen und den Versicherungsschutz zu gewährleisten.


Obliegenheiten
In der Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen bestimmte Obliegenheiten, das heißt vertraglich festgelegte Pflichten und Verhaltensweisen, die der Versicherungsnehmer einhalten muss. Diese Obliegenheiten können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren, aber hier sind einige häufige Beispiele:

  • Anzeigepflicht: Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, vor Vertragsabschluss alle ihm bekannten Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig gegenüber dem Versicherer offenzulegen. Dies umfasst zum Beispiel Informationen über bestehende Krankheiten, Vorerkrankungen oder frühere Berufsunfähigkeitsfälle.
  • Mitwirkungspflicht: Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, im Schadensfall aktiv mit dem Versicherer zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Nachweise bereitzustellen, die zur Prüfung des Anspruchs und der Leistungserbringung notwendig sind.
  • Mitteilungspflicht: Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, dem Versicherer unverzüglich über Änderungen seines Gesundheitszustands oder beruflichen Tätigkeiten zu informieren, die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben könnten.
  • Beitragszahlungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsbeiträge termingerecht zu zahlen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Die genauen Obliegenheiten und Pflichten können im Versicherungsvertrag detailliert festgelegt sein. Es ist wichtig, diese Verpflichtungen zu kennen und einzuhalten, da eine Verletzung der Obliegenheiten Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Leistungserbringung haben kann.


Nachprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf den Prozess, bei dem der Versicherer die fortlaufende Berufsunfähigkeit eines Versicherten überprüft, nachdem dieser Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit erhalten hat.

Im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens möchte der Versicherer sicherstellen, dass die ursprüngliche Feststellung der Berufsunfähigkeit weiterhin gültig ist und dass der Versicherte immer noch die erforderlichen Kriterien erfüllt, um die Leistungen zu erhalten. Der genaue Zeitpunkt für das Nachprüfungsverfahren kann je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragsbedingungen variieren. In der Regel wird es jedoch nach einer gewissen Zeit der Leistungsgewährung oder zu bestimmten Zeitpunkten während der Laufzeit des Versicherungsvertrags durchgeführt.

Während des Nachprüfungsverfahrens kann der Versicherer zusätzliche Informationen und Unterlagen vom Versicherten verlangen, um den aktuellen Gesundheitszustand, die berufliche Situation und die Fortdauer der Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Dies kann beispielsweise ärztliche Gutachten, medizinische Berichte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen umfassen.

Basierend auf den Ergebnissen des Nachprüfungsverfahrens kann der Versicherer verschiedene Entscheidungen treffen:

  • Fortsetzung der Leistungen: Wenn die Berufsunfähigkeit weiterhin nachgewiesen wird, werden die Leistungen fortgesetzt.
  • Beendigung der Leistungen: Wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr nachgewiesen wird, kann der Versicherer die Leistungen einstellen. Hier gelten dann nach der Rechtsprechung auch besondere formelle Anforderungen an die Einstellungsmitteilung (ganz grob: Herausarbeiten der Änderungen/Gesundheitsverbesserungen).


Rechtsprechung
Die Rechtsprechung spielt eine bedeutende Rolle für die private Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland und entwickelt sich kontinuierlich weiter, da Gerichte über spezifische Fälle entscheiden und Präzedenzfälle zur Orientierung schaffen. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell betrachtet wird und die Rechtsprechung möglicherweise nicht auf alle Situationen anwendbar ist. Bei rechtlichen Fragen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder Fachexperten zu wenden, der über aktuelle Rechtsprechung und Gesetze informiert ist. Hier sind einige Aspekte, in denen die Rechtsprechung relevant ist:

  •  Auslegung von Vertragsbedingungen: Die genaue Interpretation von Vertragsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann in bestimmten Fällen strittig sein. Die Rechtsprechung hilft bei der Auslegung und Klärung von Bedingungen, um den Versicherungsschutz zu bestimmen. Bei Streitigkeiten über die Auslegung von Versicherungsbedingungen und Klauseln greifen die Gerichte auf allgemeine Grundsätze der Vertragsauslegung zurück, um den Willen der Parteien zu ermitteln und den Vertrag entsprechend auszulegen.
  • Definition von Berufsunfähigkeit: Die Definition von Berufsunfähigkeit kann von Versicherungsunternehmen unterschiedlich formuliert sein. Rechtsprechung kann dazu beitragen, den Umfang und die Kriterien für die Anerkennung von Berufsunfähigkeit zu klären und einheitliche Standards zu etablieren.
  • Beweislast: Die Rechtsprechung legt fest, wer die Beweislast trägt, um die Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Oft liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer, der nachweisen muss, dass er die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt.
  • Obliegenheiten und Anzeigepflicht: Die Rechtsprechung hat sich mit Fragen der Obliegenheiten und Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers befasst. Sie klärt, welche Informationen vor Vertragsabschluss offenbart werden müssen und welche Konsequenzen bei Verletzung dieser Pflichten drohen können.
  • Zumutbarkeit von alternativen Tätigkeiten: Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Umständen der Versicherungsnehmer auf eine alternative Tätigkeit verwiesen werden kann. Hierbei wird geprüft, ob die alternative Tätigkeit den individuellen Fähigkeiten und Umständen des Versicherungsnehmers entspricht.


Umorganisation
Die "Umorganisation" in der Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft Selbstständige. Nach ständiger Rechtsprechung ist der mitarbeitende Betriebsinhaber bzw. Selbstständige nur dann außerstande, seinen Beruf weiter auszuüben, wenn sich in dem gesamten Betrieb keine angemessene und zumutbare Tätigkeit für ihn findet, in der er zu mindestens 50% (sofern dies der bedingungsgemäße Grad ist) weiter tätig sein kann; er hat daher vorzutragen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden. Oder anders: wer umorganisieren kann und dadurch seine Position als "Chef" erhält, ist nicht berufsunfähig.

Der Selbständige muss also darlegen, wie sein Betrieb vor seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung organisiert gewesen ist und in welcher Art und in welchem Umfang er bis dahin mitgearbeitet hat; denn damit beweist er den bislang konkret ausgeübten Beruf, der bedingungsgemäß den Ausgangspunkt für die Beurteilung gesundheitlich bedingter Berufsunfähigkeit abgibt.  Dabei ist besonders bei selbständigen Handwerkern und Unternehmern das ihrem Beruf typische Direktionsrecht gegenüber ihren Angestellten und Arbeitern zu berücksichtigen, welches ihnen ermöglicht, die bisher von ihnen selbst ausgeübte Tätigkeit teilweise auf andere zu übertragen.


uno actu
Verbindung von Anerkenntnis und Nachprüfungsentscheidung. Dem Versicherer kann es gestattet sein, die Leistungspflicht für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit anzuerkennen und sie für die Folgezeit zu verneinen, wenn zum Zeitpunkt der Abgabe eines auf Grund zunächst nachgewiesener Berufsunfähigkeit gebotenen Anerkenntnisses die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit bereits wieder entfallen ist  (Wegfall der Berufsunfähigkeit schon während der Erstprüfung des Versicherers). In einem solchen Fall darf der Versicherer (rückwirkend) anerkennen und gleichzeitig „uno actu“ die Einstellung mitteilen. Es handelt sich um zwei Entscheidungen (Anerkenntnis/Nachprüfung), die im Rahmen einer einzigen Mitteilung verbunden werden (ausführlich Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl., Kap. 12 Rn. 43;  Kap. 14 Rn. 177).


Versicherungsvertreter/Versicherungsmakler
Ein Versicherungsvertreter und ein Versicherungsmakler sind zwei unterschiedliche Rollen im Versicherungsbereich, die sich in ihren Aufgaben und Beziehungen zu Versicherungsunternehmen und Kunden unterscheiden. Hier sind die grundlegenden Unterschiede:

Versicherungsvertreter:

  • Handeln im Auftrag eines oder mehrerer spezifischer Versicherungsunternehmen.
  • Vertreten die Interessen und Produkte dieser Versicherungsunternehmen.
  • Haben eine rechtliche Vertretungsvollmacht von den Versicherungsunternehmen.
  • Beraten und verkaufen Versicherungsprodukte im Namen der Versicherungsunternehmen.
  • Erhalten in der Regel Provisionen oder Vergütungen vom Versicherungsunternehmen für abgeschlossene Verträge.

Versicherungsmakler:

  • Handeln im Auftrag des Kunden und vertreten dessen Interessen.
  • Sind unabhängig und arbeiten mit verschiedenen Versicherungsunternehmen zusammen.
  • Beraten den Kunden objektiv und suchen nach passenden Versicherungslösungen am Markt.
  • Haben keine rechtliche Vertretungsvollmacht von den Versicherungsunternehmen.
  • Erhalten in der Regel eine Courtage (Vermittlungsprovision) vom Versicherungsunternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen wird.

Der Hauptunterschied liegt also darin, dass Versicherungsvertreter im Auftrag und Interesse der Versicherungsunternehmen handeln, während Versicherungsmakler im Auftrag und Interesse ihrer Kunden tätig sind. Es ist wichtig zu beachten, dass dies allgemeine Unterscheidungen sind und es verschiedene Arten von Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern geben kann, die unterschiedliche Funktionen und Aufgaben haben können.


Verweisung, abstrakte
Die "abstrakte Verweisung" ist eine Klausel, die in einigen - meist älteren - Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen enthalten sein kann. Sie besagt, dass der Versicherer die Leistungen verweigern kann, wenn der Versicherte aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben, aber noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seinen Fähigkeiten, Ausbildungen oder Erfahrungen entspricht.

Im Gegensatz zur konkreten Verweisung, bei der auf eine spezifische alternative Tätigkeit verwiesen wird, erlaubt die abstrakte Verweisung dem Versicherer, den Versicherten auf eine beliebige andere Tätigkeit zu verweisen, die seinen Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht. Es ist unerheblich, ob diese alternative Tätigkeit tatsächlich am Arbeitsmarkt verfügbar oder realistisch für den Versicherten ist.

Die genauen Bedingungen und Formulierungen der abstrakten Verweisung können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren. Es ist wichtig, die Klauseln und Bestimmungen des Versicherungsvertrags sorgfältig zu prüfen, um das Verständnis für den Umfang der abstrakten Verweisung zu gewinnen.


Verweisung, konkrete
Die "konkrete Verweisung" ist eine Klausel, die in einigen Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen enthalten sein kann. Sie legt fest, dass ein Versicherer die Leistungen verweigern kann, wenn der Versicherte trotz einer bestehenden Berufsunfähigkeit in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seinen Fähigkeiten, Ausbildungen oder Erfahrungen entspricht.

Im Falle einer konkreten Verweisung kann der Versicherer argumentieren, dass der Versicherte aufgrund seiner Qualifikationen oder Fähigkeiten in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben, der trotz der vorliegenden Berufsunfähigkeit ausgeübt werden kann. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht für die Berufsunfähigkeit im ursprünglichen Beruf des Versicherten haftet, sondern stattdessen darauf hinweist, dass der Versicherte eine alternative Beschäftigung ausüben kann.

Die genauen Bedingungen und Formulierungen der konkreten Verweisung können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren. Es ist wichtig, die Klauseln und Bestimmungen des Versicherungsvertrags sorgfältig zu prüfen, um das Verständnis für den Umfang der konkreten Verweisung zu gewinnen.

Es ist zu beachten, dass nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge eine konkrete Verweisungsklausel enthalten. 


Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Versicherungsrecht bezieht sich auf die Situation, in der eine Person vor Abschluss eines Versicherungsvertrags wichtige Informationen oder Umstände gegenüber dem Versicherer nicht offenlegt oder falsche Angaben macht. Der Versicherungsnehmer hat gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Pflicht, alle ihm bekannten Tatsachen, die für die Risikobeurteilung des Versicherers relevant sind, wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen, wenn solche vom Versicherer abgefragt werden.

Wenn der Versicherungsnehmer diese Anzeigepflicht verletzt, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben. Im Falle einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung hat der Versicherer verschiedene Möglichkeiten:

  • Rücktritt vom Vertrag oder Anfechtung: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nachweisen kann, dass er den Vertrag nicht oder nur zu anderen Konditionen abgeschlossen hätte, wenn er die wahren Umstände gekannt hätte.
  • Kündigung des Vertrags: Falls die Verletzung der Anzeigepflicht erst nach Vertragsabschluss entdeckt wird, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
  • Vertragsanpassung: In einigen Fällen kann der Versicherer den Vertrag anpassen, indem er zum Beispiel die Versicherungssumme reduziert oder den Beitrag erhöht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht eine bedeutende rechtliche Verpflichtung darstellt. Es wird empfohlen, alle relevanten Informationen ehrlich und vollständig gegenüber dem Versicherer offenzulegen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Anfechtung:
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf eine rechtliche Maßnahme, bei der das Versicherungsunternehmen den Versicherungsvertrag aufgrund einer arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer anficht. Diese Anfechtung kann erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bewusst falsche oder irreführende Angaben gemacht hat, um einen Versicherungsschutz zu erhalten, der ihm anderenfalls möglicherweise nicht gewährt worden wäre. Das Anfechtungsrecht ist geregelt in § 22 VVG und § 123 BGB.

Die arglistige Täuschung kann beispielsweise darin bestehen, abgefragte wesentliche Informationen über den eigenen Gesundheitszustand, frühere Krankheiten oder medizinische Behandlungen vorzuenthalten oder absichtlich zu verschleiern. Wenn das Versicherungsunternehmen nachträglich feststellt, dass solche Täuschungen stattgefunden haben, kann es den Versicherungsvertrag anfechten.

Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kann das Versicherungsunternehmen den Versicherungsvertrag rückwirkend für nichtig erklären und Ansprüche des Versicherten ablehnen. Der Versicherungsnehmer kann dann seinen Anspruch auf Leistungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsrente, verlieren.


Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Auge und Ohr-Rechtsprechung
Die Bezeichnung "Auge und Ohr - Rechtsprechung" in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf eine bestimmte Linie der Rechtsprechung, die von deutschen Gerichten entwickelt wurde und 2008 auch im VVG geregelt wurde. Diese Rechtsprechung hat zum Ziel, den Versicherungsnehmern einen umfassenden Schutz zu gewähren und ihre Interessen zu wahren.

Die "Auge und Ohr - Rechtsprechung" geht davon aus, dass bei der Auslegung und Anwendung der Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Interessen der Versicherungsnehmer gelegt werden muss. Die Gerichte berücksichtigen dabei den Grundsatz des Vertrauensschutzes und die besondere Schutzbedürftigkeit der Versicherungsnehmer in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese Rechtsprechung betont, dass Versicherungsbedingungen und Klauseln klar und verständlich sein sollten und dass Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen. Bei Zweifeln oder Unklarheiten in den Vertragsbestimmungen werden die Auslegung und die zugunsten des Versicherungsnehmers interpretiert.