Die Leistungsregulierung in den Medien
Die Darstellung der Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Versicherungsunternehmen in den deutschen Medien muss als durchwachsen bis negativ bezeichnet werden.
Eine Art "Grundaussage" in den meisten Medien (TV-Berichte, Artikel, Blogs) ist, dass Versicherungsunternehmen oft versuchen, sich vor der Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen zu drücken, indem sie versuchen, Bedingungen und Ausschlüsse streng und kundennachteilig anzuwenden oder die Berufsunfähigkeit des Versicherten anzuzweifeln, was dann zu langwierigen und für den VN emotional belastenden und zermürbenden Auseinandersetzungen führt. Der VN wird hier häufig als "Opfer" übermächtiger Konzerne inszeniert, ohne dass die wirklichen Gründe für die Leistungsablehnung und die Verfahrensdauer benannt werden.
Nur selten wird darüber berichtet, dass in den statistisch meisten Fällen faire Leistungsregulierungen erfolgen und die Versicherer ihren vertraglichen Verpflichtungen zügig und unkompliziert nachkommen. Der Gesamtverband der Versicherer (GdV) führt dazu aus:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zuverlässig
80 Prozent aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente werden bewilligt. Das hat eine Umfrage des GDV unter seinen Mitgliedsunternehmen ergeben. Lehnen Versicherer einen Leistungsantrag ab, hat das vielfältige Ursachen. In den meisten Fällen kann die versicherte Person noch zu mindestens 50 Prozent ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen. Im Jahr 2020 war dies in rund der Hälfte aller Ablehnungen der Grund. Weitere 14 Prozent der Antragsstellenden hatte im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert – etwa weil es ihnen gesundheitlich wieder besser ging. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war in 12 Prozent der Ablehnungen die Ursache. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine versicherte Person berufsunfähig wird, aber eine Vorerkrankung bei Abschluss des BU-Vertrages nicht angegeben hat.
Das Online-Magazin Versicherungswirtschaft Heute vom 09.09.2020 führt dazu in einem Bericht zu dem ARD-Fernsehfilm „Verunsichert“ richtigerweise aus:
Ähnlich sieht es auch Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Swiss Life: „Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen sich häufig mit Skepsis und Vorwürfen konfrontiert. Sie würden ihre Kunden systematisch übervorteilen, wie etwa durch Gefälligkeitsgutachten, vorsätzlich verzögerte Bearbeitung oder Zermürben durch ständiges Anfordern zusätzlicher Informationen. Dem setzt Swiss Life Fakten entgegen. So sprechen die dauerhaft sehr hohen Leistungsquoten von über 80 Prozent bei Swiss Life für sich. Hinzu kommt: 75 Prozent aller Kunden werden branchen-weit ohne Wenn und Aber aufgenommen. Nur vier Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsschutz bleiben ohne ein Versicherungsangebot, weil das Risiko für die Versicherer nicht kalkulierbar oder zu hoch ist. Von systematischer Leistungsverweigerung kann also keine Rede sein.“
Ähnlich sieht es auch Michael Franke, Mitgründer und Geschäftsführer der Ratingagentur Franke und Bornberg gegenüber VWheute: „In der Vergangenheit gab es immer wieder Medienberichte oder auch Meinungen von Rechtsanwälten oder ‚Experten“, dass Versicherer systematisch Leistungen verweigern oder Fälle in die Länge ziehen. Oft wurden dabei wenige einzelne Leistungsfälle als Beweis angeführt.“
So beobachte man „eine Anerkennungsquote von rund 80 Prozent bei den Fällen, die entschieden werden. Bei Ablehnungen geht nur ein sehr geringer Anteil von Gerichtsverfahren für die Versicherer verloren. Das spricht für eine objektive und kundenorientierte Leistungsprüfung bei den von uns untersuchten Versicherern.“
„Was nicht heißen soll, dass im Einzelfall bei einer Leistungsprüfung nicht auch einmal etwas schiefgeht, also ein Fall lange liegen bleibt oder man bei einer knappen Entscheidung, was die 50 Prozent BU-Grad angeht, auch mal anderer Meinung sein könnte“, betont Franke.
Auch die immer wieder lautstark propagierte lange Prüfungsdauer der BU-Versicherer ist bei genauer Analyse ein Märchen. Dazu der GdV:
Im Mittel lagen 2020 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers 99 Tage. Die meiste Zeit verstreicht durch das Einholen medizinischer Beurteilungen. Zudem brauchen auch die Antragstellenden Zeit, alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Liegen alle Unterlagen vor, benötigen die BU-Versicherer für die Entscheidung im Schnitt neun Tage.