Gesundheitsfragen und ihre Auslegung
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„Aufgedrängte Untersuchung“
BGH, Urt. v. 07.03.2007 – IV ZR 133/06, VersR 2007, 821
Auf die Antragsfrage „Sind Sie in den letzten 5 Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden? Weshalb?“ muss der Versicherungsnehmer auch solche Untersuchungen angeben, die von einem Dritten (hier: psychiatrische Begutachtung einer Beamtin in einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung über die Dienstfähigkeit) „aufgedrängt“ wurden, denn es kommt nicht darauf an, dass sich der Versicherungsnehmer nicht aus eigener Sorge um seine Gesundheit einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat.
Unrichtige Beantwortung von Fragen im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 (IV ZR 99/93, München), NJW-RR 1994, 666
Zu der aufzählenden Frage, ob ein Antragsteller an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden (an bestimmten Organen) gelitten habe, ist Auskunft unabhängig von der Schwere der Störungen zu geben, wobei nur offenkundig belanglose oder alsbald vorübergehende Störungen ausgenommen sind. (Leitsätze der Redaktion)