Verjährung
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Verjährung des BU-Stammrechts
BGH, Urt. v. 3.4.2019 - IV ZR 90/18, VersR 2019, 669 = jurisPR VersR 5/2019, Anm. 1 Neuhaus = MDR 2019, 672
Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer selbständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung.