BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

für die Leistungs- und Antragsprüfung


Verjährung

 
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Verjährung des BU-Stammrechts

BGH, Urt. v. 3.4.2019 - IV ZR 90/18, VersR 2019, 669 = jurisPR VersR 5/2019, Anm. 1 Neuhaus = MDR 2019, 672

Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer selbständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung.