BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

für die Leistungs- und Antragsprüfung


In-House-Schulungen

Ich führe regelmäßig Schulungen in Versicherungsunternehmen durch – in Präsenz oder als Online-Schulung. 

Diese Seminare konzipiere ich maßgeschneidert nach individuellen Wünschen und Vorgaben (Ausbildungsstand und Kenntnisse der Mitarbeiter, Themen, Zeitdauer etc.). Alle Teilnehmer erhalten detaillierte Schulungsunterlagen, die speziell für die Arbeit im Alltag zusammengestellt werden.

Maßgeschneiderte Konzepte für Ihre Mitarbeiter – etwa ein Update zur neuesten Rechtsprechung oder die Vertiefung anspruchsvoller Detailthemen – sind dabei für mich selbstverständlich. Profitieren Sie von einem Wissensvorsprung für die gesamte Abteilung, individuellen Schulungsthemen, einer Motivationssteigerung der Mitarbeiter und überschaubaren Kosten.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot mit ausführlichen Vorschlägen zum Programm und den anfallenden Kosten.


Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Präsenz oder Online (von mir präferiert: Präsenz)
  • Schulung der gesamten Abteilung
  • Diskussion und Klärung individueller fachlicher Probleme im Unternehmen/in der Abteilung
  • Kosten unabhängig von der Teilnehmerzahl
  • Keine versteckten Kosten, etwaige Reisekosten inklusive
  • Keine Teilnahmebegrenzung
  • Keine Reisekosten für Mitarbeiter
  • Keine reisebedingten Abwesenheitszeiten von Mitarbeitern
  • Auf Wunsch Intensivschulungen zu begrenzten Themen (z. B. Arglistanfechtung, Nachprüfung)
  • Motivationssteigerung durch Gruppenerlebnis, Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation durch gemeinsames Lernen
  • Schnell und effektiv in die Praxis umsetzbare Inhalte
  • Volltext-Skript für den Arbeitsalltag
  • Spezialschulungen je nach Ausbildungsstand und Kenntnissen der Mitarbeiter (z.B. „Anfänger-/Einsteiger-Schulung“)
  • Fortbildungsbescheinigungen für die Mitarbeiter (auf Wunsch; auch nach FAO – Anerkennung obliegt der jew. Rechtsanwaltskammer)


Beispiele für Themen von In-House-Schulungen in der Vergangenheit:

  • Arglistanfechtung
  • Effiziente und effektive Nachprüfung
  • Aktuelle Rechtsprechung zur BU
  • Aktuelle Rechtsprechung zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung für Einsteiger
  • Die erfolgreiche Prüfung des Berufs

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Impressionen aus früheren Veranstaltungen:





 linkedin.com-Post vom 05.12.2023:

Update Berufsunfähigkeitsversicherung: BU-Fortbildung im Stuhlkreis & Co.

Am letzten Donnerstag und am gestrigen Montag (4.12.23) hatte ich die Ehre und die Freude 👏 , als Referent für zwei spannende In-House-Schulungen bei zwei Versicherern in zwei deutschen Großstädten eingeladen worden zu sein. Spannend und zudem unterhaltsam war‘s auch deshalb, weil die Konzeption ganz anders als sonst war:

Während ICH sonst sozusagen das Programm vorgebe (oft auf Basis bestimmter eher „grober“ BU-Themenwünsche mit aktueller Rechtsprechung usw.), handelte es sich bei Versicherer Nr. 1 heuer um eine Art „große Frage/Antwort-Runde“ mit fast keinen Vorgaben an mich und einem Potpourri an spontanen Fragen aus der BU-Leistungs- und Antragsprüfung. Man könnte auch sagen: BU im Stuhlkreis 😉, und jeder durfte sein Herz zu BU- und VVA-Problemen ausschütten, die wir dann intensiv besprochen und gelöst haben. Und auch ich durfte/konnte aus dem Gerichts-Nähkästchen plaudern, etwa um Manchem die Nervosität zu nehmen, wenn er vor Gericht als Zeuge für bestrittene Risikoprüfungsgrundsätze benannt wird.

Bei Versicherer Nr. 2 war es dann wieder anders: hier wurde vor allem ein komplettes aktuelles Antragsformular mit dem Schwerpunkt Gesundheitsfragen durchgearbeitet und mein kritischer Blick durch die Gerichtsbrille erbeten. Was hält Stand, was öffnet Flanken für vermeidbare Diskussionen? Wir haben viel diskutiert und manche auf den ersten Blick marginal erscheinende, aber für das künftige Underwriting und die spätere Leistungsprüfung enorm wichtige Änderung erarbeitet, um z.B. unseriöse Kandidaten auszufiltern. Man glaubt es kaum, aber: Manchmal hängt der spätere Ausgang eines Gerichtsverfahrens an einem einzigen Wort in der Gesundheitsfrage, etwa bei der Krankenhausfrage an "Krankenhausbehandlung" statt - besser - "Krankenhausaufenthalt" (wer das vertiefen möchte: Neuhaus, BUV, 4. Aufl., Kap. 21 Rn. 186-188).

Beides ganz andere als sonstige Schulungen - und beides klasse! So auch das bisher an mich gespiegelte Feedback. Für mich wieder einmal die Bestätigung, dass sich In-House-Schulungen und hochspezielle Fortbildungen, die über das langatmige Refererieren der letzten BGH-Rechtsprechung hinausgehen, für Versicherer immer rechnen, denn wer hier (am falschen Ende) spart, muss in der Qualität der Antrags- und Leistungsprüfung mittelfristig mit Ergebnissen wie in der heute veröffentlichten PISA-Studie rechnen 😞 😢!